Obligatorisches
Auf dieser Seite finden sich Informationen zum Obligatorischen Bundesprogramm.
Wer ist schiesspflichtig?
Für das Jahr 2011 gilt die Schiesspflicht für Armeeangehörige, welche 2010 die Rekrutenschule absolviert haben bis und mit Jahrgang 1977. Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2011: (Sdt und Uof) 1977, sowie 1978 - 1981, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
Schiessdaten
Die diesjährigen Schiessdaten sind noch nicht bekannt. Sie werden baldmöglichst hier veröffentlicht.
Programm für Schiesspflicht 300m
| Probe Scheibe A5 | nach Wunsch |
| Einzelfeuer Scheibe A5 | 5 Schuss |
| Probe Scheibe B4 | nach Wunsch |
| Einzelfeuer Scheibe B4 | 5 Schuss |
| Seriefeuer Scheibe B4 | 2/3/5 Schuss in jeweils 20/20/40 Sekunden |
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindesten 42 Punkte erreicht werden und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Wo darf ich schiessen gehen?
Sie können Ihr Bundesprogramm dort absolvieren, wo Sie möchten. Ein Verein darf Sie nur unter sehr strengen Kriterien abweisen. Gemäss Verordnung (SR512.31) gilt:
1 Anerkannte Schiessvereine sind verpflichtet, die in der Gemeinde wohnenden Angehörigen der Armee an den Bundesübungen kostenlos teilnehmen zu lassen.
2 Sie können in begründeten Fällen, insbesondere wenn die betrieblichen Kapazitäten der Schiessanlage aus Gründen des Lärmschutzes beschränkt sind, Schiesspflichtigen mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde die Teilnahme verweigern.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder mil. Leistungsausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz